Abmahngefahr durch Nutzung von Google Fonts
Ist Google Fonts auf meiner Webseite DSGVO-konform eingebunden?
Seit ein paar Wochen erreichen viele deutsche Website-Betreibende Abmahnungen als Folge diesen Urteils:
siehe Az. 3 O 17493/20
Technisch erklärt:
Ein Großteil der WordPress Websites (mit diesem System wird auch Ihre Website betrieben) setzen Schriftarten von Google oder auch Google Fonts ein. Bis vor Kurzem ist das auch nie ein Problem und eine super einfache Lösung gewesen, tausende Schriftarten nutzen zu können.
Worum geht’s:
Mit Einführung der DSGVO kam ein weiteres Problem hinzu. Technisch werden in den meisten Fällen diese Schriftarten von Google Servern geladen. Heißt: Besucht ein Webseiten-Nutzer Ihre Website, stellt sein Endgerät eine Verbindung mit Googles Servern her, um die korrekte Schriftart anzuzeigen. Bei dieser Server-Verbindung zu Google werden personenbezogene Daten (IP-Adresse) übermittelt. Und das ist nicht DSGVO-konform.
Man kann dieses Problem beheben, indem Ihre Schriftart von Google lokal und innerhalb Ihrer WordPress-Instanz eingebunden wird. Dadurch wird keine Server-Verbindung mehr zwischen Besucher, Website und den Google Servern hergestellt. Die Schriftart wird direkt von Ihrer Website lokal geladen.
Wer mahnt ab? Was ist die Abmahnwelle?
Seit Sommer 2022 häuften sich die Abmahnungen. Zunächst mahnten Privatpersonen vor allem per E-Mail ab. Seit Herbst 2022 sprechen vor allem zwei Anwaltskanzleien zahlreiche Abmahnungen aus. Das sind die Kanzlei RAAG (für den Mandanten Wang YU) und die Kanzlei Kilian Lenard (für den Mandanten Herr Martin Ismail IG Datenschutz).
Bin ich mit meiner Webseite von dem Problem betroffen?
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Sollte Ihre Webseite von dem Problem betroffen sein, können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren. Ich biete seit ein paar Tagen einen neuen Service an, der es ermöglicht, Google Fonts lokal auf Ihrem Server einzubinden. Somit wird verhindert, dass personenbezogene Daten ins Ausland versandt werden.
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