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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jess Creation // Stand: Wolfratshausen, 27. Oktober 2022

1. Gegenstand des Vertrages

1.1.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Jess Creation, nachfolgend in Kurzform „JC“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von JC nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen JC und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4.
JC erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Webdesign, Projektmanagement, Eventkoordination und Fotografie. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von JC.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1.
Grundlage für die Arbeit von JC und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden von JC auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden von JC mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt der Kunde über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung an JC übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn JC diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 10 Werktagen Tagen widerspricht.

2.2.
Jede Änderung und / oder Ergänzung des Vertrages und / oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen JC, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen JC resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und / oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und / oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1.
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von JC im Rahmen dieses Auftrages ausgelieferten Dateien. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der schweizerischen Eidgenossenschaft. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei JC.

Nach Beendigung des Vertrages verbleiben alle Nutzungsrechte bei JC. Es sei denn, in einem separaten Vertrag wird ausdrücklich eine andere Form der Nutzungsrechte über das Vertragsende hinaus definiert.

3.2.
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche, geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei JC. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3.
JC darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Ebenso gestattet der Kunde JC die Verwendung des Kundenlogos für die Eigenwerbung auf Digital- und Printprodukten. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen JC und dem Kunden ausgeschlossen werden.

3.4.
Die Arbeiten von JC dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht JC vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und / oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von JC.

3.6.
Über den Umfang der Nutzung steht JC ein Auskunftsanspruch zu.

4. Vergütung

4.1.
Es gilt die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht JC ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz – Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2.
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann JC dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von JC verfügbar sein. JC ist dazu berechtigt die weitere Arbeit solange zu stoppen, bis die Teilleistung vom Kunden in voller Höhe beglichen wurde.

4.3.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und / oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden JC alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und JC von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.4.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet JC dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 20%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 25%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 30%.

4.5.
Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich ohne der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, da JC von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht.

4.6.
Bei Rückständen von Zahlungen, die zeitlich nach Ablauf der in 4.1. festgelegten Zahlungsfrist liegen, gibt JC den Zahlungsschuldbetrag an ein Inkasso-Unternehmen weiter. Die anfallenden Kosten des Inkasso-Unternehmens werden vom Kunden getragen.

5. Zusatzleistungen

5.1.
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

6. Geheimhaltungspflicht JC

6.1.
JC ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7. Pflichten des Kunden

7.1.
Der Kunde stellt JC alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von JC sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben. Der Kunde gestattet JC, eine Sicherungskopie der gesamten Arbeitsunterlagen beizubehalten.

7.2.
Der Kunde wird, im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt, Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit JC erteilen.

8. Gewährleistung und Haftung von JC

8.1.
Die Haftung von JC für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet JC jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von JC für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. Der Kunde stellt JC von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen JC aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden

8.2.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch JC erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. JC ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt JC von Ansprüchen Dritter frei, wenn JC auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch JC beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet JC für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit JC die Kosten hierfür der Kunde.

8.3.
JC haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. JC haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- / oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.4.
JC haftet nicht für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von JC für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen.

9. Verwertungsgesellschaften

9.1.
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von JC verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese an JC gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

9.2.
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Rechnung von JC in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

10. Leistungen Dritter

10.1.
Von JC eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von JC. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von JC eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 18 Monate ohne Mitwirkung von JC weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

11.1.
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten JC angefertigt werden, verbleiben bei JC. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. JC schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Rohmaterial, Produktionsdaten etc.

12. Media – Planung und Media – Durchführung

12.1.
Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt JC nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet JC dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

12.2.
JC verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen.

12.3.
Bei umfangreichen Media-Leistungen ist JC nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet JC nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen JC entsteht dadurch nicht.

13. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

13.1.
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung oder Auftragsbestätigung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

14. Streitigkeiten

14.1.
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Kunden bezahlt. Der externe Gutachter muss von JC und dem Kunden gemeinsam festgelegt werden, um eine neutrale Meinung einzuholen.

15. Schlussbestimmungen

15.1.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

15.2.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

15.3.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

15.4.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.